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DL Produkte weitergeben/verkaufen


Detlef Krueger

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Hi

Ich bin seit langem Kunde von Aerosoft und habe auch entsprechend viele Artikel als DL Produkt erworben. Jetzt habe ich die ein oder andere Anwendung welche ich weitergeben bzw. veräußern möchte. Eine weitere eigene Nutzung ist dann für mich natürlich nichtg mehr gewollt. Jetzt meine Frage: Wie kann ich meine DL Produkte weitergeben ohne in einen "grauen" ereich hineinzurutschen. Damit meine ich kein Sharing sondern eine Personenbezogene Weitergabe.

In meinem aktueleln Fall handelt es sich um die ERJ V2 welche ich nicht mehr haben möchte.

Weiterhin müßte es irgendwie für den neuen Besitzer möglich sein in den Updates Bereich auch das entsprechende Update zu erhalten.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Bitte schiebt mich nicht gleich in dei Sharing oder Raubkopierer Ecke. ich suche lediglich einen legalen Weg Addons zum FSX weitergeben zu können.

MfG Detlef

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  • Developer

Grundsätzlich ist das sicher möglich, allerdings Bedarf es einiger organisatorischer Dinge, damit der Käufer hinterher auch als "Kunde"

erkennbar ist und wie du richtig erkannt hast, Zugriff auf die Updates erhält.

Wende Dich mal via eMail an Aerosoft info@aerosoft.com , da kann man besser klären, was zu beachten ist.

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Ich habe vor paar Monaten auch 2 Download Produkte im Ebay verkauft. Eine Infomail an Aerosoft mit den neuen Daten des neuen "Besitzers" habe ich verfasst und ein kleines Schreiben für den Käufer, dass ich dieses Produkt gelöscht habe und nicht mehr verwenden werde.

Aerosoft hat mich darauf hin als Besitzer gelöscht (im Update Bereich kam die Software auch nicht mehr) und Ihm eine Bestätigungs EMail gesendet. Ich hatte Aerosoft alle Daten zukommen lassen, die auch bei einem Kauf abgefragt werden.

Frank

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  • Developer

Hier mal einige Gedanken grundsätzlicher Art zu dem Thema, die nicht Aerosoft spezifisch sind:

Beim Erwerb von Software erhält der Käufer eine Nutzungslizenz an der Software, er kann nie das Programm selbst erwerben, sondern nur das Recht es zu benutzen (so sehts auch in der Regel in den Lizenzbedingungen).

Grundsätzlich kann das Nutzungsrecht sicher an andere übertragen werden, wenn man als ursprünglicher Käufer (schriftlich) dem neuen Nutzungsrechtsinhaber bestätigt, das man sein Nutzungsrecht nicht mehr ausübt, sprich die Software vom Rechner gelöscht hat. Dies kann natürlich nur einmal erfolgen, da der ursprüngliche Käufer ja nicht das "Lizenzvergaberecht" hat und somit nur einmal ein Nutzungsrecht weitergeben kann.

Nun hat aber der Übernehmer des Nutzungsrecht ein Problem:

Bei einem Box-Produkt ist die orginal Box mit CD ein guter Nachweis, dass der Verkäufer/Vornutzer das Nutzungsrecht hatte und auch nur an ihn abgegeben hat, da die Lizenz ja an die Box/CD gebunden war, sie also nicht beliebig oft vervielfältig ist.

Bei einem Download entfällt dieser Nachweis, somit kann der Käufer nicht beurteilen, ob der Verkäufer wirklich im Besitz der Nutzungsrechts war und es auch wirklich nur einmal weitergegeben hat. Somit läuft er Gefahr, das ihn der Verkäufer ggf. etwas verkauft, was er nicht verkaufen kann/darf. Somit hätte der Käufer spätestens dann ein Problem, wenn er Support oder Updates erhalten will, oder irgendwer nach einen Nutzungsnachweis fragt.

Wer also Softwareprodukte von Dritten kaufen will, tut also im eigenen Interesse gut daran, zunächst den Lizenzinhaber (also hier zum Beispiel Aerosoft) zu kontaktieren und sich darüber zu informieren, ob der Verkäufer rechtmäßiger Inhaber der Nutzungsrechte ist und dann sicherzustellen, dass beim Lizenzgegeber diese auf ihn auch überträgt (was ggf. in den Geschäftsbedingungen geregelt ist und an Formalien gebunden sein kann).

Wenn einmal eine Nutzungslizenz übertragen wurde, kann der Käufer und neue Nutzer auch sichergehen, das der alte Nutzer zumindest nicht in der Lage ist, seine Nutzungslizenz nochmals zu verkaufen, bzw. ein weitere Käufer wird dann vom Lizenzinhaber erfahren, dass der Verkäufer kein Recht mehr besitzt es ihm zu verkaufen.

Abgesehen davon ist es bei Aerosoft Download Produkten ja auch so, dass die Lizenznummer an die eMailadresse des ursprünglich Shopkunden gebunden ist, im Shopaccount die Daten liegen. Somit müsste der Käufer ohnehin eine neue Seriennummer mit seiner eMail Adresse erhalten und die Daten in seinen Shopaccount umgehoben werden.

Bei AES zum Beispiel wird die Lizenz ungültig (wird ja ggf. mal vom Support geprüft) wenn die SN nicht zur eMail passt.

Jeder dem so was angeboten wird tut also gut daran, sich erstmal zu informieren, denn es ist ja schon öfter vorgekommen, das Schlauberger versucht haben, ein Produkt mehrfach zu verkaufen und die "Käufer" dann überracht waren, als man ihnen mitteilte, dass sie einem Betrüger aufgessen sind. Dann sein Geld von dem zurückzubekommen ist nahezu unmöglich.

Wie und zu welchen Bedingung die Nutzerumstellung bei Aerosoft gehandhabt wird, kann nur Aerosoft selbst erklären.

Bei dem ganzen Aufwand/Risko und ggf. auch Kosten (für die Nutzerumstellung) kann es bei den geringen Preisen von Addons über die wir hier sprechen durchaus günstiger sein, eine Addon selbst im Shop zu erwerben, als es (vermeindlich) billiger "gebraucht" zu übernehmen.

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...und genau aus diesem Grund hat sich mir auch diese Frage gestellt.

Aus praktischer Sicht könnte ich mir eine Lösung so vorstellen, dass man Aerosoft den Weiterverkauf meldet und die DATEN samt Link aus dem eigenen Konto in das Konto des Neubesitzers zu übertragen. Die Frage ist wer dann den Mehraufwand bezahlt/trägt. Dennschließlich ist das alles mit Aufwand verbunden auch wenns vielleicht nur ein paar Klicks sind.

@Condor: Es scheint ja so zu funktionieren. Nur hätte ich das vorher irgendwo schriftlich geregelt bevor ich mich da aufs Glatteis begebe.

In den Nutzungsbedingungen habe ich jedenfalls nicht dazu gefunden.

btw.: Eine Antwort habe ich bisher noch nicht. Wäre aber wohl ne gute Sache für die FAQ`s. Ich kann mir nicht vorstellen das dieser Fall sooo selten ist.

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Hier mal einige Gedanken grundsätzlicher Art zu dem Thema, die nicht Aerosoft spezifisch sind:

Beim Erwerb von Software erhält der Käufer eine Nutzungslizenz an der Software, er kann nie das Programm selbst erwerben, sondern nur das Recht es zu benutzen (so sehts auch in der Regel in den Lizenzbedingungen).

Und einige Softwarefirmen *hustUbisofthust* glauben sich daher das recht rausnehmen zu können dieses Nutzungsrecht dauerhaft an den Erstkäufer zu binden.

Für einen Publisher schon der Gipfel der Unverschämtheit. Wollen wir hoffen, dass sowas nicht Schule macht.

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Hier mal einige Gedanken grundsätzlicher Art zu dem Thema, die nicht Aerosoft spezifisch sind:

Beim Erwerb von Software erhält der Käufer eine Nutzungslizenz an der Software, er kann nie das Programm selbst erwerben, sondern nur das Recht es zu benutzen (so sehts auch in der Regel in den Lizenzbedingungen).

Grundsätzlich kann das Nutzungsrecht sicher an andere übertragen werden, wenn man als ursprünglicher Käufer (schriftlich) dem neuen Nutzungsrechtsinhaber bestätigt, das man sein Nutzungsrecht nicht mehr ausübt, sprich die Software vom Rechner gelöscht hat. Dies kann natürlich nur einmal erfolgen, da der ursprüngliche Käufer ja nicht das "Lizenzvergaberecht" hat und somit nur einmal ein Nutzungsrecht weitergeben kann.

Nun hat aber der Übernehmer des Nutzungsrecht ein Problem:

Bei einem Box-Produkt ist die orginal Box mit CD ein guter Nachweis, dass der Verkäufer/Vornutzer das Nutzungsrecht hatte und auch nur an ihn abgegeben hat, da die Lizenz ja an die Box/CD gebunden war, sie also nicht beliebig oft vervielfältig ist.

Bei einem Download entfällt dieser Nachweis, somit kann der Käufer nicht beurteilen, ob der Verkäufer wirklich im Besitz der Nutzungsrechts war und es auch wirklich nur einmal weitergegeben hat. Somit läuft er Gefahr, das ihn der Verkäufer ggf. etwas verkauft, was er nicht verkaufen kann/darf. Somit hätte der Käufer spätestens dann ein Problem, wenn er Support oder Updates erhalten will, oder irgendwer nach einen Nutzungsnachweis fragt.

Wer also Softwareprodukte von Dritten kaufen will, tut also im eigenen Interesse gut daran, zunächst den Lizenzinhaber (also hier zum Beispiel Aerosoft) zu kontaktieren und sich darüber zu informieren, ob der Verkäufer rechtmäßiger Inhaber der Nutzungsrechte ist und dann sicherzustellen, dass beim Lizenzgegeber diese auf ihn auch überträgt (was ggf. in den Geschäftsbedingungen geregelt ist und an Formalien gebunden sein kann).

Wenn einmal eine Nutzungslizenz übertragen wurde, kann der Käufer und neue Nutzer auch sichergehen, das der alte Nutzer zumindest nicht in der Lage ist, seine Nutzungslizenz nochmals zu verkaufen, bzw. ein weitere Käufer wird dann vom Lizenzinhaber erfahren, dass der Verkäufer kein Recht mehr besitzt es ihm zu verkaufen.

Abgesehen davon ist es bei Aerosoft Download Produkten ja auch so, dass die Lizenznummer an die eMailadresse des ursprünglich Shopkunden gebunden ist, im Shopaccount die Daten liegen. Somit müsste der Käufer ohnehin eine neue Seriennummer mit seiner eMail Adresse erhalten und die Daten in seinen Shopaccount umgehoben werden.

Bei AES zum Beispiel wird die Lizenz ungültig (wird ja ggf. mal vom Support geprüft) wenn die SN nicht zur eMail passt.

Jeder dem so was angeboten wird tut also gut daran, sich erstmal zu informieren, denn es ist ja schon öfter vorgekommen, das Schlauberger versucht haben, ein Produkt mehrfach zu verkaufen und die "Käufer" dann überracht waren, als man ihnen mitteilte, dass sie einem Betrüger aufgessen sind. Dann sein Geld von dem zurückzubekommen ist nahezu unmöglich.

Wie und zu welchen Bedingung die Nutzerumstellung bei Aerosoft gehandhabt wird, kann nur Aerosoft selbst erklären.

Bei dem ganzen Aufwand/Risko und ggf. auch Kosten (für die Nutzerumstellung) kann es bei den geringen Preisen von Addons über die wir hier sprechen durchaus günstiger sein, eine Addon selbst im Shop zu erwerben, als es (vermeindlich) billiger "gebraucht" zu übernehmen.

Hallo Oliver,

ich habe den FS9 mit allen Add-Ons, auch die von Aerosoft unetgeltlich an meinen Sohn übergeben, AES und die Creditpack-Nr. habe ich behalten, brauche ich ja noch selbst für den FSX, wie sieht den die rechtliche Seite dazu, aus deiner Sicht aus, vieleicht könnte von Aerosoft ja auch mal jemand dazu laut geben.

Mit freundlichen Grüssen

Erwin

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  • Developer

Hallo Oliver,

ich habe den FS9 mit allen Add-Ons, auch die von Aerosoft unetgeltlich an meinen Sohn übergeben, AES und die Creditpack-Nr. habe ich behalten, brauche ich ja noch selbst für den FSX, wie sieht den die rechtliche Seite dazu, aus deiner Sicht aus, vieleicht könnte von Aerosoft ja auch mal jemand dazu laut geben.

Mit freundlichen Grüssen

Erwin

Im Grunde schon ein Wiederspruch zur Nutzungslizenz, denn die hast Du für das Produkt. Da die FS9 und FSX Versionen ja in der Regel zusammen gehören (werden ja keine getrennten Lizenzen vergeben, auch die email/SN sind ja für beide gleich), kann man die Nutzungslizenz auch nicht trennen. Gilt auch für AES, denn Du hast das Nutzungsrecht, AES für beide FS Versionen zu nutzen.

Aber solange es in der Familie bleibt (zumindest wenn der Sohn im Haushalt lebt) und die Supportanfragen über dich laufen, dein Sohn keine Blödsinn macht und es nur selbst nutzt, wird da kein Hahn nach krähen.

Bei der Weitergabe an Dritte (könnte auch für den Sohn gelten, der ausgezogen ist) sieht das dann sicher ganz anders aus.

Die Regelung, die Mircosoft (und andere amerikanische Firmen) immer gerne anwenden würden, nämlich die Software an den PC zu binden, ist ja nach deutscher Rechtslage nicht möglich, da der PC kein Vertragspartner sein kann, wohl aber der Käufer in Person. Daher gilt das Nutzungsrecht für die Person, somit kann man die Software auch auf mehreren PC installieren und nutzen.

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Im Grunde schon ein Wiederspruch zur Nutzungslizenz, denn die hast Du für das Produkt. Da die FS9 und FSX Versionen ja in der Regel zusammen gehören (werden ja keine getrennten Lizenzen vergeben, auch die email/SN sind ja für beide gleich), kann man die Nutzungslizenz auch nicht trennen. Gilt auch für AES, denn Du hast das Nutzungsrecht, AES für beide FS Versionen zu nutzen.

Aber solange es in der Familie bleibt (zumindest wenn der Sohn im Haushalt lebt) und die Supportanfragen über dich laufen, dein Sohn keine Blödsinn macht und es nur selbst nutzt, wird da kein Hahn nach krähen.

Bei der Weitergabe an Dritte (könnte auch für den Sohn gelten, der ausgezogen ist) sieht das dann sicher ganz anders aus.

Die Regelung, die Mircosoft (und andere amerikanische Firmen) immer gerne anwenden würden, nämlich die Software an den PC zu binden, ist ja nach deutscher Rechtslage nicht möglich, da der PC kein Vertragspartner sein kann, wohl aber der Käufer in Person. Daher gilt das Nutzungsrecht für die Person, somit kann man die Software auch auf mehreren PC installieren und nutzen.

Hallo Oliver,

die Add-Ons die mein Sohn hat sind reine FS9 Add-Ons, also nicht auch noch für den FSX nutzbar, für den FSX habe ich neue Add-Ons die man auf beiden Fs-Systemen nutzen kann.

Mit freundlichen Grüssen

Erwin

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  • Developer

Hallo Oliver,

die Add-Ons die mein Sohn hat sind reine FS9 Add-Ons, also nicht auch noch für den FSX nutzbar, für den FSX habe ich neue Add-Ons die man auf beiden Fs-Systemen nutzen kann.

Mit freundlichen Grüssen

Erwin

Gut,

dann ist es ja auch nicht das selbe Produkt, somit auch eine andere Nutzunglizenz.

Hier gilt das das, was wir oben besprochen haben, wobei natürlich der Sohn die Supportanfragen über Dich regeln kann, da ist eine Umschreibung dann sicher nicht notwendig.

Allerdings kommt natürlich eine weitere Frage auf:

Wenn ein Produkt "Upgegraded" wurde, also wie zum Beispiel bei GAP eine neue Version günstiger gekauft wurde, weil man das Vorgängerprodukt hatte, erlischt mit dem Upgrade natürlich die Nutzungslizenz für die Vorgängerversion. Bei der Box Version muss man ja in der Regel die CD einsenden, hat somit ja auch die alte Version nicht mehr.

Beim Download (sofern es dort vergünstigte Upgrades gibt), darf man die alte Version dann auch nicht mehr weitergeben, da ja nicht mehr lizensiert.

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Gut,

dann ist es ja auch nicht das selbe Produkt, somit auch eine andere Nutzunglizenz.

Hier gilt das das, was wir oben besprochen haben, wobei natürlich der Sohn die Supportanfragen über Dich regeln kann, da ist eine Umschreibung dann sicher nicht notwendig.

Allerdings kommt natürlich eine weitere Frage auf:

Wenn ein Produkt "Upgegraded" wurde, also wie zum Beispiel bei GAP eine neue Version günstiger gekauft wurde, weil man das Vorgängerprodukt hatte, erlischt mit dem Upgrade natürlich die Nutzungslizenz für die Vorgängerversion. Bei der Box Version muss man ja in der Regel die CD einsenden, hat somit ja auch die alte Version nicht mehr.

Beim Download (sofern es dort vergünstigte Upgrades gibt), darf man die alte Version dann auch nicht mehr weitergeben, da ja nicht mehr lizensiert.

Hallo Oliver,

da bin ich noch mal, ich denke das letzte mal zu diesem Thema, die neuen Add-Ons sind keine Upgradeversionen. Ich bedanke mich für deine, wie immer ausführlichen Erklärungen.

Mfg.

Erwin

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  • 3 weeks later...

Wie und zu welchen Bedingung die Nutzerumstellung bei Aerosoft gehandhabt wird, kann nur Aerosoft selbst erklären.

Tja, Aerosoft schweigt sich zu diesem Thema auch nach zweimaligem Absenden einer E-Mail beharrlich aus. Es antwortet einfach niemand.

Das mit dem Upgrade ist ein interessanter Aspekt würde aber in meinem Fall nicht zutreffen. Habe die V2 als Vollversion erworben.

Habe am 13.03 diese Mail geschickt und am 17. das ganze nochmal (pers. Daten habe ich mal unkenntlich gemacht).

Tja, ist auch ne Art von Kundensupport.

Was soll ich jetzt machen?

Von: XYZ [mailto:XYZ]

Gesendet: Dienstag, 30. März 2010 17:13

An: 'info@aerosoft.com'

Betreff: Weitergabe von Serialnummern / Vorgehensweise

Hi

Ich bin seit langem Kunde von Aerosoft und habe auch entsprechend viele Artikel als DL Produkt erworben. Jetzt habe ich die ein oder andere Anwendung welche ich weitergeben bzw. veräußern möchte. Eine weitere eigene Nutzung ist dann für mich natürlich nicht mehr gewollt. Jetzt meine Frage: Wie kann ich meine DL Produkte weitergeben ohne in einen "grauen" Bereich hineinzurutschen. Damit meine ich kein Sharing sondern eine personenbezogene Weitergabe.

In meinem aktuellen Fall handelt es sich um die ERJ V2 welche ich nicht mehr haben möchte.

Weiterhin müsste es irgendwie für den neuen Besitzer möglich sein, in den Updates Bereich auch das entsprechende Update zu erhalten.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Bitte schiebt mich nicht gleich in die Sharing oder Raubkopierer Ecke. Ich suche lediglich einen legalen Weg Addons zum FSX weitergeben zu können.

Mein Kontoname/E-Mail: XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

MfG XYZ

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Ok, dann das ganze nochmal...

Da fragt man sich warum man nicht ne kurze Antwort schicken kann "Bin nicht zuständig!" oder einfach im Haus weitergeleitet wird. Würde mich nicht wundern wennsim gleichen Postfach landet...

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Normalerweise gehen bei uns keine Mails verloren. Es passiert aber immer wieder mal, dass Kunden mir schreiben ich möge doch bitte ihre Mail beantworten, wobei sich herausstellt, dass diese uns (aus welchen Gründen auch immer) nie erreicht hat.

Dass bei uns jemand Mails einfach löscht oder ignoriert, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. ;)

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Danke erstmal das sich jemad vom Support zu diesem Topic äußert. Ich habe auch zur zweiten mail bisher keine Antwort erhalten. Diese ist aber erst zwei Tage alt und aus meiner Sicht Bearbeitungstechnisch im grünen Bereich.

Ich habe meine Junkordner durchsucht und gehofft, dass die Antwort zur ersten Mail versehntlich dahin gewandert ist. Fehlanzeige.

Jetzt warte ich weiter und hoffe irgendwann schreibt mir irgendjemand mal was. Wäre es nicht auch sinnvoll, unabhängig von meinem Fall, diesen Punkt in den FAQ`s aufzunehmen? Ich denke das es gar nicht so selten ist das Sachen weiterveräußert werden sollen.

Status Quo ist jedenfalls: Bisher keine Stellungnahme bzw. Info durch Aerosoft zu diesem Punkt.

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Die Mail war von Montagabend halb acht, daher würde ich sie auch nicht unbedingt als "2 Tage alt bezeichnen. ;)

Kann aber noch 1-2 Tage dauern, weil der Mitarbeiter krank ist, an den ich diese Anfrage normalerweise weiterleiten würde, aber ich bin sicher, es kommt bald eine offizielle Antwort, die wir gern auch hier verbreiten.

FAQ würde ja bedeuten, dass die Frage häufig auftaucht, tatsächlich passiert das aber gar nicht.

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Die Mail war von Montagabend halb acht, daher würde ich sie auch nicht unbedingt als "2 Tage alt bezeichnen. wink.gif

Kann aber noch 1-2 Tage dauern, weil der Mitarbeiter krank ist, an den ich diese Anfrage normalerweise weiterleiten würde, aber ich bin sicher, es kommt bald eine offizielle Antwort, die wir gern auch hier verbreiten.

FAQ würde ja bedeuten, dass die Frage häufig auftaucht, tatsächlich passiert das aber gar nicht.

Moin,

ich hatte mal bei Simmarket angefragt, die schrieben mir, dass dies noch gar nicht gesetzlich geregelt sei und ich bzw. der, der DL-Produkte verkaufen möchte, beim Lizenzgeber, also den Hersteller, ein Zertifikat braucht, oder eine schriftliche Genehmigung.

Ist also alles andere als unkompliziert.

Gruß,

Chris

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  • Administrator

Hallo,

grundsätzlich sind unsere Download-Produkte an den jeweiligen Shop-Account des entsprechenden User gebunden.

Eine Umregistrierung eines Produktes nimmt Aerosoft nicht vor, das würde einen erheblichen administrativen Aufwand erfordern und ist unter Umständen auch nicht ohne weiters möglich. Es setzt ja voraus, dass der neue Nutzer einen Account im Aerosoft-Shop hat, dass ist aber unter Umständen nicht der Fall.

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